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KI-Nutzung in Unternehmen und Kanzleien

Die KI-Richtlinie für Unternehmen und Steuerberater

Lesezeit: 4 Minuten

Was Verantwortliche jetzt umsetzen sollten

Die Künstliche Intelligenz (KI) ist auch am Arbeitsplatz angekommen. In unterschiedlichsten Bereichen wird sie bereits eingesetzt. Dabei gilt es auch die sichere Anwendung umzusetzen. Das nicht nur, weil eine gewisse KI-Kompetenz durch die neue KI-Verordnung (KI-VO oder auch AI Act) vorgeschrieben wird. Eine KI-Richtlinie setzt einen möglichen Umgang mit der neuen Technologie um und kann gerade auch im Bereich IT- und Cybersicherheit ein wichtiger Baustein sein.

KI-Kompetenzpflicht in Unternehmen und Steuerberatungskanzleien

Wer KI im Unternehmen oder der Organisation einsetzt, muss seit dem 2. Februar 2025 eine Pflicht zur KI-Kompetenz umsetzen. Diese soll sicherstellen, dass Mitarbeiter, welche KI-Systeme oder KI-gestützte Anwendungen nutzen, über das entsprechende Wissen verfügen, um Risiken zu erkennen und die KI nach den Vorgaben der KI-VO zu nutzen.

Wie genau die KI-Kompetenz sichergestellt werden soll, ist erst einmal nicht näher definiert. Klar scheint aber zu sein, dass Schulungen ein wichtiger Baustein dazu sind. Diese werden aber auch ergänzt durch eine KI-Richtlinie, in der sichergestellt wird, dass die Vorgaben des Unternehmens zur Nutzung der KI auch eingehalten werden. Damit kann man im Zuge der KI-VO und der damit in Kraft tretenden Pflicht zur KI-Kompetenz auch schlussfolgern, dass eine indirekte Pflicht zur Einführung einer KI-Richtlinie entsteht. Zumindest ist dies neben den notwendigen Schulungen eine wichtige Rahmenbedingung zur Umsetzung der Vorgaben und Fähigkeiten der KI-Kompetenz.

Blog-Tipp: KI-VO: Schulungspflicht der Mitarbeiter

Sicherstellung der sicheren Anwendungen von KI

Durch eine Richtlinie legen Verantwortliche fest, wie im Unternehmen oder der Organisation KI-Systeme eingesetzt werden dürfen. Dabei gilt es zum Beispiel Vorgaben zu machen, welche KI-gestützten Systeme genutzt werden können und in welcher Art und Weise.

Hier sollten auch unsichere Programme ausgeschlossen werden, aber zur Förderung der Innovation, welche die KI mit sich bringt, auch Systeme angeführt werden, die nach den Richtlinien genutzt werden können.

Was sollte eine KI-Richtlinie enthalten?

Um die Anwendungen der KI umfassend und sicher nutzbar zu machen, sollte eine KI-Richtlinie unterschiedliche Punkte umfassen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • eine klare Festlegung der Anwendungsbereiche
  • die Regelung zum Umgang mit sensiblen Daten, wie personenbezogenen Daten (Einhaltung des Datenschutzes)
  • Umsetzung des Urheberrechts
  • Ethische Grundsätze – Leitlinien, die zum Beispiel Diskriminierung durch KI-Anwendungen verhindern
  • Festlegung der Zuständigkeiten – definieren Sie klar, wer zum Beispiel für die Überwachung der KI-Nutzung und die Freigabe möglicher Nutzung zuständig sind
  • Sanktionen bei möglichen Verstößen
  • Möglichkeiten oder Verpflichtungen von Schulungen
  • Kontrolle bzw. Überprüfungsmechanismen: Legen Sie fest, wie die Umsetzung der Richtlinien sichergestellt werden können
  • Ansprechpartner: Geben Sie Ansprechpartner für Fragen aber auch für Meldungen von Sicherheitslücken oder möglichen Angriffen fest
  • Notfallplan: Auch ein Notfallplan sollte Teil einer KI-Richtlinie sein, um auf Vorfälle reagieren zu können

Blog-Tipp: Künstliche Intelligenz im Büroalltag: Sichere und praktische Einsatzmöglichkeiten

Risikominimierung

Durch eine sinnvoll gestaltete KI-Richtlinie kann das Risiko für mögliche Cyberangriffe und die Verletzung der IT-Sicherheit gesenkt werden. Risiken, Haftungsfälle und Sicherheitslücken werden somit minimiert und die Compliance gefördert.

Blog-Tipp: Umfrage zur Cybersicherheit in Unternehmen

Innovation fördern mit klaren Vorgaben

Durch die klaren Vorgaben einer KI-Richtlinie bieten Unternehmen und Steuerberater den Mitarbeitern ein gut nutzbares, sicheres Umfeld in den die Innovation der KI-Nutzung ausgeschöpft werden kann. Klare Regelungen stellen IT- und Cybersicherheit sicher und fördern die Awareness der Mitarbeiter als Anwender.

Das Team von MC-Netzwerke betreut Steuerberater, Unternehmen und andere Organisationen bundesweit im Bereich Digitalisierung und unterstützt diese auch im Bereich IT-Sicherheit und Cloud-Lösungen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und wir erstellen Ihnen gerne ein praxisnahes und individuelles Angebot.

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre IT-Lösung Schwachstellen hat, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

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